AGB
Geltung:
Nachstehendes ist in Anlehnung an die allgemeinen Bedingungen des Verbandes des Schweizerischen Maschinen- und Werkzeughandels (tecnoswiss) formuliert und gilt für alle Verkäufe und Lieferungen, sofern diese nicht gemeinsam schriftlich abgeändert werden. Grundlage unserer Verpflichtungen und Lieferungen sind in der nachstehend aufgeführte Reihenfolge: Auftragsbestätigung mit Lieferbedingungen, Kaufvertrag. Diese Grundlagen gehen anderen, wie z.B. Prospekten, Preislisten, Offerten usw. vor.
Preise:
Die im Internet publizierten Preise verstehen sich ab Lager Bachenbülach exkl. Verpackung und Versand. Sämtliche Nebenkosten wie für elektrische Zuleitungen und Installationen, sowie für zusätzliche Apparate sind in den Preisen nicht inbegriffen.
Lieferfristen:
Die Lieferfristen sind nicht absolut verbindlich, doch verpflichten wir uns solche möglichst einzuhalten. Materialmangel, Betriebsstörungen der Lieferwerke, Ablieferungs- und Transporthindernisse aller Art, Fälle höherer Gewalt, welche Verzögerungen in der Ablieferung verursachen, begründen eine entsprechend längere Lieferfrist und geben dem
Besteller weder ein Recht zu Vertragsrücktritt noch Anspruch auf Schadenersatz. Auf Wunsch werden Bestellungen je nach Lieferbarkeit auch in Teillieferungen abgewickelt.
Garantie:
Für einwandfreies Funktionieren unserer Maschinen und Werkzeuge im Rahmen der vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften übernehmen wir, fachmännische Behandlung vor-ausgesetzt, eine Garantie gemäss allgemeinen tecnoswiss-Bedingungen. Bei fehlerhaften Bauteilen leisten wir Ersatz im Rahmen der uns durch die Zulieferanten abgegebenen Garantie. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und Mängel binnen 8 Tagen zu rügen. Mindererhebliche Mängel (z.B. Farbschäden) berechtigen weder zur Rückgabe noch zum Umtausch; in jedem Falle ist dem Verkäufer Gelegenheit zur Instandstellung zu geben; ein sofortiges Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen. Durch unberechtigte Rügen entstandene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Zahlungskonditionen:
Die Verrechnung von Werkzeug und Zubehör erfolgt gegen Rechnung, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt netto. Bei grösseren Rechnungsbeträgen, sowie Maschinen-käufen, behält sich der Verkäufer eine Bonitätsüberprüfung des Käufers vor und es können auch andere Zahlungsvarianten gegenseitig vereinbart werden.
Montage/Inbetriebsetzung:
Bei Maschinen, bei denen Montage/Inbetriebnahme nötig oder gewünscht wird, wird dies im Kaufvertrag entsprechend vereinbart und fixiert oder zu tecnoswiss-Bedingungen durchgeführt.
Eigentumsvorbehalt:
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bis zur gänzlichen Bezahlung der Verkäufer Eigentümer des Kaufobjektes ist. Der Verkäufer kann den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Käufers beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen. Die Gegenstände dürfen bis zur gänzlichen Bezahlung weder verpfändet noch verkauft werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Gegenstände gegen Feuer, Elementarschäden und Maschinenbruch usw. zu versichern und vorschriftsgemäss zu unterhalten. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle eines Domizilwechsels den Verkäuer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gerichtsstand:
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Domizil des Verkäufers.
>tecnoswiss Geschäftsbedingungen
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir gehen davon aus, dass wir in jedem Fall zusammen mit unseren Kunden eine für alle zufriedenstellende Lösung erzielen können. Deshalb und da wir zur Teilnahme am Online-Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet sind, nehmen wir an diesem auch nicht teil. Bitte kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.