AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Aufträge in Österreich nach österreichischem Recht

I. Vertragsabschluss
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Mit dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme des Auftrags kann durch den Verkäufer innerhalb von längstens zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen, bzw. bereits durch die Ausführung der Bestellung, wobei die Frist durch Postaufgabe gewahrt wird.

II. Preise
(1) Sämtliche Kaufpreise gelten für Lieferung ab Werk, A 6060 Hall in Tirol.
(2) Soweit nicht gesondert vereinbart, gilt die Auftragssumme als Brutto-Fixpreis. Dieser beinhaltet die gesetzlich vorgeschrieben Umsatzsteuer. 
(3) Die Preise enthalten insbesondere keine Versand- und Transportkosten.

III. Lieferung
(1) Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, A 6060 Hall in Tirol, auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, bei ihm aufgestellt oder installiert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
(3) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab und verweigert er auch nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ausdrücklich oder stillschweigend die Abnahme, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Selbes gilt für nicht fristgerechte Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises.
(4) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Verpackungsmaterial zurückzunehmen.

IV. Liefertermin, Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Zulieferanten
(1) Angegebene Liefertermine gelten als annähernd vereinbart.
(2) Angegebene Liefertermine können nur bei vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung eingehalten werden. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
(3) Vereinbarungen, insbesondere zu technischen Details, welche nach Vertragsabschluss getroffen werden, können die Lieferfrist beeinflussen und verlängern diese in dementsprechenden Umfang.
(4) Bei Lieferverzögerungen, die auf vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beruhen, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugversetzung, nicht erfolgt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Bei Schäden aus Lieferverzögerungen hat der Verkäufer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(6) Wird dem Verkäufer gemäß Abs. 2 die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, so hat der Verkäufer dies dem Kunden nach Kenntnis mitzuteilen. Der Vertrag wird dann für beide Seiten ohne Folgekosten aufgehoben. Diese Aufhebung wird vom Verkäufer schriftlich mitgeteilt. 

V. Zahlung
(1) Der Kaufpreis ist, samt etwaigen Nebenkosten, spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer maßgebend.
(3) Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Kosten daraus werden dem Kunden weiterverrechnet. Zahlungen haben grundsätzlich abzugs- und spesenfrei zu erfolgen. 
(4) Im Verhältnis zu Verbraucher-Kunden sind Verzugszinsen nicht geregelt. Demnach gelten die gesetzlichen 4% p.a. 
(5) Werden Teilforderungen nicht fristgerecht bezahlt oder über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt, so ist der Verkäufer berechtigt, alle noch offenen Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
(6) Schuldet der Kunde die Bezahlung mehrerer Rechnungen oder Teilforderungen, kann der Verkäufer bestimmen, dass zunächst die ältere Schuld getilgt wird.
(7) Im Falle des Verzuges gebührt dem Verkäufer der Ersatz von Mahnspesen (max. Euro 25,-) pro Mahnung und tarifliche Kosten bei zweckmäßiger anwaltlicher Tätigkeit.

VI. Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich und konkret zu rügen. Andernfalls erlöschen daraus entstehende Ansprüche.
(2) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nicht offensichtlich erkennbar sind, müssen von Kunden unverzüglich nach deren Erkennbarkeit in der gleichen Weise wie unter Abs. 1 geltend gemacht werden. Andernfalls erlöschen daraus entstehende Ansprüche.
(3) Bei gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. 
(4) Mitgelieferte Betriebsanleitungen des Verkäufers sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitungen haftet der Verkäufer nicht.
(5) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten u.ä. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.
(6) Für gewerbliche Kunden gibt es für Gebrauchtmaschinen keine Gewährleistung.

VII. Nutzungsersatzanspruch des Verkäufers
Falls der Kunde eine Ware zurückgegeben hat, so kann der Verkäufer für die bisherige Nutzung der Sache ein Benutzungsentgelt, sowie Rückabwicklungskosten, verlangen. Für die Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs wird der optische und technische Zustand der zurückgegebenen Ware herangezogen. Das Benutzungsentgelt beträgt mindestens 30 % des Nettokaufpreises sowie weitere 4 % des Gesamtentgelts pro angefangenen Kalendermonat ab Übergabe der Ware.

VIII. Haftung
(1) Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Kunden wird, außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen
(2) Soweit den Verkäufer Pflichten aus mangelhafter Vertragserfüllung oder aus Schadensverursachung anlässlich der Vertragserfüllung treffen, haftet er nicht für leichtes Verschulden und gebührt die Wahl der Art der Haftungsleistung (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Kaufpreisminderung) ihm. Keinesfalls haftet er für Verdienstentgang. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen im Eigentum des Verkäufers.
(2) Im Falle des Weiterverkaufs vor Bezahlung tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Zahlungsschuldner in Höhe der Forderungen an den Verkäufer ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die Abtretung schriftlich zu bestätigen.
(3) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen und den Dritten gleichzeitig auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde trägt alle zweckmäßigen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes, sowie seine Veränderung, zulässig.
(5) Im Falle der Nichteinhaltung der in Abs. 2 - 4 festgelegten Verpflichtungen des Kunden hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

X. Rücktritt
(1) Abgesehen von sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Gründen ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verschlechtern, dass dem Verkäufer ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Für den Kunden besteht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, außer der Verkäufer kann die bestellte Ware nicht liefern. Stimmt der Verkäufer dem Wunsch eines Kunden über einen Rücktritt vom Vertrag zu, so fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer an. 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis, auch über sein Zustandekommen und die Folgen seiner Beendigung, ist das für A-6060 Hall in Tirol zuständige Gericht zuständig. A-6060 Hall in Tirol wird für sämtliche Leistungen beider Seiten als Erfüllungsort vereinbart.
(2) Das Rechtsverhältnis unterliegt österreichischem Recht ohne Verweisungsnormen auf ausländisches Recht.

XII. Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Auf die Erforderlichkeit der Schriftform kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten, auch aus diesen Geschäftsbedingungen, auf einen autorisierten Vertragshändler zu übertragen und sich dadurch von seinen Verpflichtungen zu befreien. Im Zuge dieser Übertragung ändern sich auch der Erfüllungsort und der Gerichtsstand auf den Sitz des Vertragshändlers. Der Kunde wird hiermit davon unverzüglich unterrichtet und erklärt hiermit sein Einverständnis.
(4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so sind sie nach Treu und Glauben umzudeuten, dass stattdessen das Zulässige im Rahmen dieser Bedingungen gewollt ist.
(6) Etwaige weitergehende Gewährleistungsrechte sind in den Gewährleistungs- und Garantierichtlinien der jeweiligen Betriebsanleitung und auf der FELDER KG Internetseite www.felder-group.com zu finden.

XIII. Sonderbestimmungen für Verbraucher-Kunden
Für Verträge mit Verbraucher-Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie folgt geändert und ergänzt:
(1) Die unabdingbaren gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen gehen diesen AGB vor. Für Verbraucher-Kunden gelten diese AGB nicht, soweit sie Regelungen treffen für Gefahrenübergang bei Versendung, Gewährleistung, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht, Schadenersatz bei Personenschäden, Rücktrittsrechte, rechtzeitige Zahlung und gerichtliche Zuständigkeit.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir gehen davon aus, dass wir in jedem Fall zusammen mit unseren Kunden eine für alle zufriedenstellende Lösung erzielen können. Deshalb und da wir zur Teilnahme am Online-Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet sind, nehmen wir an diesem auch nicht teil. Bitte kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

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